Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ender-Elektrotechnik – Marco Wolfgang Ender. Stand: Januar 2026.

Firma und Kontakt

Marco Wolfgang Ender
Ender-Elektrotechnik
St. Radegund 3
5121 St. Radegund
Österreich
E-Mail: info@ender-elektrotechnik.at
UID-Nummer: ATU82884345

Gewerbeberechtigung: Elektrotechnik (reglementiertes Gewerbe; Handwerksmeister und geprüfter Betriebswirt nach der HwO anerkannt).

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ender-Elektrotechnik (nachfolgend „Unternehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Sie gelten für Leistungen im Bereich Elektrotechnik, insbesondere Planung, Errichtung, Installation, Wartung und Instandsetzung von Elektroanlagen, Photovoltaik-Anlagen, Batteriesystemen, Ladepunkten für E-Mobilität, Funkalarm-, Video- und Zutrittskontrollsystemen sowie Netzwerk- und Gebäudetechnik.

Für B2B-Verträge gelten sie ergänzend zum UGB (Österreich) beziehungsweise BGB/HGB (Deutschland); für Verbraucher zum KSchG (Österreich) beziehungsweise BGB (Deutschland). Bei Bauarbeiten gelten analog ÖNORM B 2110 (Österreich) und VOB/B (Deutschland). Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt das Recht des Vertragssitzes des Unternehmers (Österreich), soweit nicht abweichend vereinbart.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des Unternehmers. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.2 Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.3 Der Unternehmer behält sich vor, Leistungen nur nach Vorauszahlung oder Sicherstellung (zum Beispiel Bürgschaft) zu erbringen, insbesondere bei Neukunden oder hohen Auftragswerten.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend.

2.2 Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt; eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Überschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt. Bei Überschreitungen über 15 % ist eine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Material- und Lohnkosten. Bei wesentlichen Änderungen dieser Kosten bis zur Fertigstellung behält sich der Unternehmer eine angemessene Preisanpassung vor.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern sind das in Österreich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) beziehungsweise in Deutschland 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern gelten 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB) beziehungsweise 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Daneben sind die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der Betreibung sowie eine Mahnpauschale von 10,– € je Mahnung zu ersetzen.

4.3 Bei Aufträgen mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag über 5.000 € netto ist der Unternehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen (zum Beispiel 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Materialanlieferung beziehungsweise Rohmontage, Rest bei Fertigstellung beziehungsweise Abnahme).

4.4 Barzahlung

4.4.1 Zahlungen sind grundsätzlich per Banküberweisung zu leisten.

4.4.2 Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen und ausschließlich bei Kleinaufträgen bis zu einem Bruttobetrag von 150,– € möglich. Sie bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Unternehmers.

4.4.3 Bei Barzahlung ist der Unternehmer verpflichtet und der Kunde berechtigt, sofort einen ordnungsgemäßen Beleg (Rechnung oder Quittung) mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu erhalten.

4.4.4 Für Barzahlungen werden keine Rabatte, Skonti oder sonstigen Preisnachlässe gewährt.

4.4.5 Jegliche Form der Schwarzarbeit, der Abrechnung ohne Beleg oder der bewussten Umgehung steuerlicher und abgabenrechtlicher Vorschriften ist ausdrücklich untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei Verlangen einer solchen Vorgehensweise selbst strafrechtlich relevant handelt (§ 33 FinStrG Österreich, § 370 AO Deutschland).

5. Leistungen des Unternehmers

5.1 Der Unternehmer erbringt Leistungen gemäß dem vereinbarten Umfang und den anerkannten Regeln der Technik:

  • In Österreich: insbesondere gemäß OVE E 8101 (Elektrische Niederspannungsanlagen, Ausgabe 2019-01-01 samt Änderungen) in der jeweils gültigen Fassung, TAEV, ÖNORMEN und weiteren relevanten Richtlinien des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (OVE).
  • In Deutschland: insbesondere gemäß DIN VDE-Normen (zum Beispiel VDE 0100 für Niederspannungsanlagen), DGUV-Vorschriften (zum Beispiel DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und weiteren VDE-Standards.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Genehmigungen, Zugang, Strom, Wasser und Ähnliches) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für Eignung und Beschaffenheit beigestellter Materialien und Vorleistungen Dritter.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

6.2 Der Kunde gewährleistet den ungehinderten Zugang zur Baustelle und die erforderlichen Voraussetzungen (Strom, Wasser, Lagerfläche, Sicherheitsmaßnahmen).

6.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend und vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich. Der Unternehmer ist berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten 2 % des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat zu verrechnen.

7. Abnahme und Gefahrübergang

7.1 Die Abnahme erfolgt durch Übergabe und Inbetriebnahme oder durch schlüssiges Verhalten, etwa Nutzung. Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7.2 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: in Österreich zwei Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen beziehungsweise Arbeiten an Bauwerken (§ 933 ABGB, VGG), in Deutschland zwei Jahre beziehungsweise fünf Jahre bei Bauwerken (§ 634a BGB).

8.2 Gegenüber Unternehmern sind Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (§ 377 UGB). Für Verbraucher gilt keine Rügepflicht; eine zeitnahe Mängelmeldung wird jedoch empfohlen, um Folgeschäden zu vermeiden.

8.3 Die Gewährleistung umfasst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz). Preisminderung oder Wandlung nur, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt.

8.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Indirekte Schäden, etwa entgangener Gewinn oder Folgeschäden wie Betriebsausfall, sind ausgeschlossen. Die Haftung beträgt maximal den Auftragswert.

8.5 Werden Geräte, Materialien, Bauteile oder sonstige Gegenstände (im Folgenden „beigestellte Materialien“) vom Auftraggeber bereitgestellt, übernimmt der Unternehmer keine Gewährleistung und keine Haftung für Mängel, Schäden oder die Eignung dieser Materialien selbst. Gewährleistung und Haftung des Unternehmers beschränken sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung seiner eigenen Leistungen (Verarbeitung, Montage, Installation, Anschluss und Ähnliches).

Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für Qualität, Mangelfreiheit, Eignung und Verwendbarkeit der beigestellten Materialien und ist verpflichtet, diese rechtzeitig, vollständig und in einwandfreiem Zustand bereitzustellen.

Der Unternehmer ist berechtigt, beigestellte Materialien vor Verarbeitung auf offensichtliche Mängel oder offensichtliche Ungeeignetheit zu prüfen. Erkennt er solche Mängel oder Risiken, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Unterlässt der Auftraggeber trotz Hinweises die Nachbesserung oder den Austausch, entfällt jede Haftung des Unternehmers für Folgeschäden, die auf diese beigestellten Materialien zurückzuführen sind.

Bei Verbrauchergeschäften (Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG beziehungsweise § 13 BGB) gilt ergänzend:

  • In Österreich ist eine Einschränkung oder ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht zulässig (§ 9 KSchG in Verbindung mit dem Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG). Die vorstehenden Regelungen gelten daher nur, soweit sie nicht gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen. Der Unternehmer haftet weiterhin für Mängel am Endergebnis, soweit diese auf seine Verarbeitung zurückzuführen sind.
  • In Deutschland sind pauschale Ausschlüsse in AGB gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt möglich (§ 307, § 309 Nr. 7 BGB). Die Regelungen gelten daher nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen; eine individuelle Vereinbarung im Einzelfall bleibt vorbehalten.

Für Schäden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln Dritter, etwa Subunternehmer, haftet der Unternehmer nur im Rahmen der übertragenen Verantwortung. Als VEFK haftet der Unternehmer nur im Rahmen der übertragenen Verantwortung.

9. Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte)

9.1 Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Kontaktformular) oder außerhalb meiner Geschäftsräume, etwa beim Kunden vor Ort, geschlossen, steht dem Verbraucher gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Waren mit dem Tag der Übernahme.

9.2 Der Rücktritt ist an keine Form gebunden. Eine Erklärung per E-Mail an info@ender-elektrotechnik.at oder per Post an die im Impressum genannte Adresse genügt; das Absenden innerhalb der Frist ist ausreichend.

9.3 Soll mit der Leistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden, ist dafür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich (§ 10 FAGG). Tritt der Verbraucher danach zurück, ist ein dem bereits erbrachten Leistungsanteil entsprechendes Entgelt zu zahlen. Bei vollständig erbrachter Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht, wenn der Verbraucher zusätzlich zur Kenntnis genommen hat, dass er es mit vollständiger Erfüllung verliert.

9.4 Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat (§ 18 Abs. 1 Z 2 FAGG), sowie in den weiteren gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt das Eigentum an gelieferten Waren und Anlagen beim Unternehmer.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Der Unternehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

12. Kündigung und Rücktritt

12.1 Verträge können von beiden Seiten gekündigt werden, bei Verzug oder grober Verletzung. Der Unternehmer kann zurücktreten, wenn der Kunde Zahlungen verweigert oder Insolvenz droht.

12.2 Bei Kündigung durch den Kunden haftet dieser für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1 Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmers (5121 St. Radegund, Österreich) zuständig.

13.2 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Wohnsitz-, gewöhnliche Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Verbrauchers bleibt gemäß § 14 KSchG als Gerichtsstand erhalten.

13.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Bestimmung, die dem Zweck am nächsten kommt.

Marco Wolfgang Ender, Ender-Elektrotechnik, St. Radegund 3, 5121 St. Radegund, Österreich. Stand: Januar 2026.

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