AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ender-Elektrotechnik – Marco Wolfgang Ender 

Stand: Januar 2026

Firma und Kontakt Marco Wolfgang Ender Ender-Elektrotechnik 

St. Radegund 3 

5121 St. Radegund 

Österreich

E-Mail: info@ender-elektrotechnik.at

UID-Nummer: ATU82884345 

Gewerbeberechtigung: Elektrotechnik (reglementiertes Gewerbe, Handwerksmeister und geprüfter Betriebswirt nach der HwO anerkannt)

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ender-Elektrotechnik (nachfolgend „Unternehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Sie gelten für Leistungen im Bereich Elektrotechnik, insbesondere Planung, Errichtung, Installation, Wartung und Instandsetzung von Elektroanlagen, Photovoltaik-Anlagen, Batteriesystemen, Ladepunkten für E-Mobilität, Funkalarm-, Video- und Zutrittskontrollsystemen sowie Netzwerk- und Gebäudetechnik.

Für B2B-Verträge gelten sie ergänzend zum UGB (Österreich) bzw. BGB/HGB (Deutschland); für Verbraucher zum KSchG (Österreich) bzw. BGB (Deutschland). Bei Bauarbeiten gelten analog ÖNORM B 2110 (Österreich) und VOB/B (Deutschland).

Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt das Recht des Vertragssitzes des Unternehmers (Österreich), soweit nicht abweichend vereinbart.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen des Unternehmers. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.2 Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.3 Der Unternehmer behält sich vor, Leistungen nur nach Vorauszahlung oder Sicherstellung (z. B. Bürgschaft) zu erbringen, insbesondere bei Neukunden oder hohen Auftragswerten.

2. Angebote / Kostenvoranschläge

2.1 Angebote / Kostenvoranschläge sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – freibleibend.

2.2 Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt; eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Überschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt. Bei Überschreitungen über 15 % ist eine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Material- und Lohnkosten. Bei wesentlichen Änderungen dieser Kosten bis zur Fertigstellung behält sich der Unternehmer eine angemessene Preisanpassung vor.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 1333 ABGB, Österreich) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB, Deutschland) als vereinbart. Mahngebühren in Höhe von € 10,– pro Mahnung sind berechtigt.

4.3 Bei Aufträgen mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag über € 5.000 netto ist der Unternehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. 30 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Materialanlieferung / Rohmontage, Rest bei Fertigstellung / Abnahme).

4.4 Barzahlung 

4.4.1 Zahlungen sind grundsätzlich per Banküberweisung zu leisten.

4.4.2 Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen und ausschließlich bei Kleinaufträgen bis zu einem Bruttobetrag von € 150,– möglich. Sie bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Unternehmers.

4.4.3 Bei Barzahlung ist der Unternehmer verpflichtet und der Kunde berechtigt, sofort einen ordnungsgemäßen Beleg (Rechnung oder Quittung) mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu erhalten.

4.4.4 Für Barzahlungen werden keine Rabatte, Skonti oder sonstigen Preisnachlässe gewährt.

4.4.5 Jegliche Form der Schwarzarbeit, der Abrechnung ohne Beleg oder der bewussten Umgehung steuerlicher und abgabenrechtlicher Vorschriften ist ausdrücklich untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei Verlangen einer solchen Vorgehensweise selbst strafrechtlich relevant handelt (§ 33 FinStrG Österreich / § 370 AO Deutschland).

5. Leistungen des Unternehmers

5.1 Der Unternehmer erbringt Leistungen gemäß dem vereinbarten Umfang und den anerkannten Regeln der Technik:

  • In Österreich: insbesondere gemäß OVE E 8101:2025 (Errichtungsbestimmungen für Niederspannungsanlagen), TAEV, ÖNORMEN und weiteren relevanten Richtlinien des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (OVE).
  • In Deutschland: insbesondere gemäß DIN VDE-Normen (z. B. VDE 0100 für Niederspannungsanlagen), DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und weiteren VDE-Standards.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Genehmigungen, Zugang, Strom, Wasser etc.) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Eignung und Beschaffenheit beigestellter Materialien / Vorleistungen Dritter.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Genehmigungen, Zugang, Strom, Wasser etc.) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Kunde gewährleistet den ungehinderten Zugang zur Baustelle und die erforderlichen Voraussetzungen (Strom, Wasser, Lagerfläche, Sicherheitsmaßnahmen).

6.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend und vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich. Der Unternehmer ist berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten 2 % des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat zu verrechnen.

7. Abnahme / Gefahrübergang

7.1 Die Abnahme erfolgt durch Übergabe und Inbetriebnahme oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Nutzung). Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7.2 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 3 Jahre, bei Unternehmern 2 Jahre ab Abnahme.

8.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

8.3 Gewährleistung umfasst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz). Preisminderung oder Wandlung nur, wenn Nacherfüllung fehlschlägt.

8.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Folgeschäden wie Betriebsausfall) sind ausgeschlossen. Die Haftung beträgt maximal den Auftragswert.

8.5 Werden Geräte, Materialien, Bauteile oder sonstige Gegenstände (im Folgenden: „beigestellte Materialien“) vom Auftraggeber bereitgestellt oder beigestellt, übernimmt der Unternehmer keine Gewährleistung und keine Haftung für Mängel, Schäden oder die Eignung dieser Materialien selbst. Die Gewährleistung und Haftung des Unternehmers beschränkt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung seiner eigenen Leistungen (Verarbeitung, Montage, Installation, Anschluss etc.).

Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Qualität, Mangelfreiheit, Eignung und Verwendbarkeit der beigestellten Materialien und ist verpflichtet, diese rechtzeitig, vollständig und in einwandfreiem Zustand bereitzustellen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die beigestellten Materialien vor Verarbeitung auf offensichtliche Mängel oder offensichtliche Ungeeignetheit zu prüfen. Erkennt er solche Mängel oder Risiken, wird er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Unterlässt der Auftraggeber trotz Hinweises die Nachbesserung oder den Austausch, entfällt jede Haftung des Unternehmers für Folgeschäden, die auf diese beigestellten Materialien zurückzuführen sind.

Bei Verbrauchergeschäften (Verträge mit Verbrauchern i.S.d. KSchG / § 13 BGB) gilt ergänzend:

  • In Österreich ist eine Einschränkung oder ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht zulässig (§ 9 KSchG i.V.m. Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG). Die vorstehenden Regelungen gelten daher nur, soweit sie nicht gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen. Der Unternehmer haftet weiterhin für Mängel am Endergebnis, soweit diese auf seine Verarbeitung zurückzuführen sind.
  • In Deutschland sind pauschale Ausschlüsse in AGB gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt möglich (§ 307, § 309 Nr. 7 BGB). Die Regelungen gelten daher nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen; eine individuelle Vereinbarung im Einzelfall bleibt vorbehalten.

Für Schäden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln Dritter (z. B. Subunternehmer) haftet der Unternehmer nur im Rahmen der übertragenen Verantwortung.

Als VEFK haftet der Unternehmer nur im Rahmen der übertragenen Verantwortung.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt das Eigentum an gelieferten Waren / Anlagen beim Unternehmer.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1 Der Unternehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung auf der Website https://ender-elektrotechnik.at/datenschutz.

10.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

11. Kündigung und Rücktritt

11.1 Verträge können von beiden Seiten gekündigt werden, bei Verzug oder grober Verletzung. Der Unternehmer kann zurücktreten, wenn der Kunde Zahlungen verweigert oder Insolvenz droht.

11.2 Bei Kündigung durch den Kunden haftet dieser für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten.

12. Gerichtsstand / Rechtswahl

12.1 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmers (5121 St. Radegund, Österreich).

12.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame, die dem Zweck am nächsten kommt.

 

 

Marco Wolfgang Ender 

Ender-Elektrotechnik 

St. Radegund 3 

5121 St. Radegund 

Österreich 

Stand: Januar 2026

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